Die Gemeinnützigkeit des Pathardi-Vereins wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Hamburg-Nord überprüft. Dazu ist jeweils eine Steuererklärung abzugeben. Bei positivem Ergebnis der Prüfung stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer rückwirkend für die vergangenen drei Jahre aus. Den aktuellen Freistellungsbescheid für die Jahre 2017 bis 2019, ausgestellt am 25. November 2020 finden sie sie hier. Auf der Basis dieses Freistellungsbescheides ist der Pathardi-Verein e. V. dazu berechtigt, für ihre Steuererklärung eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbestätigung) für die Patenschaftsbeträge und Spenden auszustellen.