Die Gemeinnützigkeit des Pathardi-Vereins wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Hamburg-Nord überprüft. Dazu ist jeweils eine Steuererklärung abzugeben. Bei positivem Ergebnis der Prüfung stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer rückwirkend für die vergangenen drei Jahre aus. Den aktuellen Freistellungsbescheid für die Jahre 2020 bis 2022, ausgestellt am 13. Oktober 2023, finden sie sie hier. Auf der Basis dieses Freistellungsbescheides ist der Pathardi-Verein e. V. dazu berechtigt, für ihre Steuererklärung eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbestätigung) für die Patenschaftsbeträge und Spenden auszustellen.
31. März 201628. November 2023