Mit der Unterzeichnung der Patenschaftserklärung verpflichten Sie sich zunächst für ein Jahr ab dem Datum der Unterschrift. Die Verpflichtung setzt sich von Jahr zu Jahr fort, wenn sie nicht gekündigt wird und endet, wenn das Patenkind die Schulausbildung abgeschlossen hat.
Es kommt leider auch vor, dass die Mädchen oder Jungen vor Abschluss ihrer Schulausbildung das Wohnheim verlassen. Bei jüngeren Kindern ist es oft Heimweh, wenn diese die Trennung von der Familie nicht verkraften. Manche können sich auch an das Leben im Heim nicht gewöhnen. Ein anderer Grund ist, dass die Eltern sie herausholen, damit sie auf kleine Geschwisterkinder aufpassen oder durch Arbeit einen Beitrag zum Einkommen der Familie leisten. Bei älteren Jungen wurden auch schon disziplinare Gründe angeführt oder sie laufen einfach weg, um ihr Glück in einer Stadt zu versuchen. Manche Eltern sehen für sich auch keine Grundlage mehr für das Leben in einem Dorf und nehmen bei einem Wegzug in eine Stadt ihre Kinder mit. In allen diesen Fällen endet die Patenschaft mit dem Verlassen des Wohnheims. Da in der Regel dann ein neues Kind aufgenommen wird, schlägt Ihnen der Pathardi-Verein in diesen Fällen eine neue Patenschaft vor.
Eine schriftliche Kündigung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.